Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 und die Folgen für Paare
Die Bundesregierung diskutiert derzeit die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Von dieser Steuerreform wären Millionen Paare in Deutschland betroffen. Was das für sie bedeutet, erfährst du hier.
Gesetzespaket zur Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5
Momentan gibt es eine Diskussion um die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Geht es nach der Bundesregierung, haben Verheiratete oder solche in einer eingetragenen Partnerschaft künftig weniger Auswahl bei der Einstufung in Lohnsteuerklassen. Von der Steuerreform wären Millionen Menschen in Deutschland betroffen.
Steuerklassen 3 und 5 schafft Steuervorteile
Bislang haben verheiratete Arbeitnehmer*innen oder solche, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, die Möglichkeit, in die Steuerklassen 3 und 5 zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklassenkombination 3 und 5 lohnt sich nur dann, wenn eine/r Ehepartner:in mindestens 50 Prozent mehr verdient als die oder der jeweils andere. Das hat zur Folge, dass ein Teil des Einkommens direkt an die Partnerin oder den Partner übertragen wird, um Steuervorteile zu nutzen. Für verpartnerte Arbeitnehmer:innen kann das bedeuten, dass sie in die Steuerklasse 3 eingestuft werden, während ihre Partnerin oder ihr Partner in die Steuerklasse 5 fällt. Das führt dazu, dass das Nettoeinkommen sinkt, da beide Einkommen zusammen betrachtet werden.
Im Übrigen orientiert sich in Deutschland die Vergabe der Lohnsteuerklassen zunächst an dem Familienstand. So können nur Ehepaare und anders Verpartnerte zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen:
- Steuerklasse 0: Arbeitnehmer:innen mit Arbeit in Deutschland und Wohnsitz im Ausland
- Steuerklasse 1: Arbeitnehmer:innen mit dem Familienstand ledig, verwitwet oder geschieden
- Steuerklasse 2: alleinerziehende Arbeitnehmer:innen
- Steuerklasse 3: Verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer:in und ein Schwerverdiener
- Steuerklasse 4: Verheiratete Arbeitnehmer:innen mit etwa gleich hohem Einkommen (Standardfall)
- Steuerklasse 5: Verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer:in und ein/e Geringverdiener:in
- Steuerklasse 6: Arbeitnehmer:innen mit Arbeitslohn von verschiedenen Arbeitgebern
Laut Statistischem Bundesamt entscheiden sich die meisten Paare für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Wie sich die Wahl der Steuerklassen auf dein Einkommen auswirkt, findest du übrigens mit dem Brutto-Netto-Rechner der Stiftung Warentest heraus.
Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Was das für Paare bedeutet.
Die jeweilige Steuerklasse beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen eines Paares. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, ist die Kombination 3 und 5 günstig. Die oder der geringer verdienende Partner:in mit Steuerklasse 5 hat dadurch zwar sehr hohe Abzüge vom Bruttolohn, doch das wird durch die Vorteile der oder des Besserverdienenden mit der Lohnsteuerklasse 3 am Monatsende mehr als aufgewogen. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 am besten.
Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde bedeuten, dass alle Einkommen gleich behandelt werden und somit auch gleich besteuert werden. Das könnte vielen Arbeitnehmer:innen mehr Nettoeinkommen bescheren und somit einen höheren finanziellen Ausgleich für den zumeist anstrengenden Job darstellen.
Allerdings gibt es auch Kritiker:innen, die befürchten, dass eine Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 dazu führen wird, dass Verheiratete schlechter gestellt werden als Unverheiratete. Es ist daher wichtig, dass eine Lösung gefunden wird, die fair für alle Arbeitnehmer:innen ist und keine Ungerechtigkeiten schafft.
Wie auch immer: unterm Strich tun sich beide Modelle nicht viel, denn abgerechnet wird immer erst mit der Einkommensteuererklärung. Durch die Wahl der Steuerklassenkombination kann man nur Einfluss auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber nehmen. Steuern sparen lassen sich damit nicht. Hat ein Paar nicht die beste Wahl der Lohnsteuerklassen getroffen, bekommt es zwar jeden Monat weniger Netto vom Brutto, kann sich das aber über die Steuererklärung am Ende zurückholen.
Fazit
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 entwickelt. Wichtig ist aber, dass alle Arbeitnehmer*innen fair behandelt werden und eine angemessene Bezahlung und Wertschätzung erhalten.
Als Pflegekraft im Gesundheitswesen mit der Steuerklasse 3 oder 5 solltest du dich über die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 auf dem Laufenden halten. Eine faire Bezahlung und angemessene Steuervorteile sind wichtig, um den anspruchsvollen Job in der Pflege attraktiv zu halten.
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