Beschäftigte ab 2019 entlastet
Derzeit verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über große finanzielle Reserven, die sie aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung aufbauen konnten. Deshalb wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab 1. Januar 2019 gemäß dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz wieder paritätisch finanziert. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die GKV. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt.
Damit werden 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entlastet.