Beschäftigte ab 2019 entlastet

Derzeit verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über große finanzielle Reserven, die sie aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung aufbauen konnten. Deshalb wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab 1. Januar 2019 gemäß dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz wieder paritätisch finanziert. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die GKV. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt.

Damit werden 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entlastet.

Die traditionelle Parität bei den Beiträgen wurde im Jahr 2005 zu Lasten der Arbeitnehmer/innen aufgeweicht. Bis Ende 2014 mussten Beschäftigte einen Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 Prozent zahlen um damals die Arbeitgeber zu entlasten. Seit 2015 setzt sich der Versicherungsbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen.