Betriebliche Ausgaben sind ein wichtiges Merkmal eines Selbstständigen und damit ein wesentliches Abgrenzungskriterium zu einem Arbeitnehmer. Es wird grundsätzlich als solches von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) im Rahmen von Statusstellungsverfahren und bei Streitigkeiten vor Gericht im Zusammenhang mit der Beurteilung deiner selbstständigen Tätigkeit herangezogen.

Immer wieder bewertet die Deutsche Rentenversicherung Bund innerhalb von Statusfeststellungsverfahren die betrieblichen Ausgaben von freiberuflichen Pflege- und Pflegefachkräften als “nicht nennenswert”, “unerheblich” oder mit “nicht von den üblichen Ausgaben eines Arbeitnehmers zu unterscheiden”. Grund hierfür sind fehlende betriebliche Ausgaben, die über die üblichen Ausgaben wie bspw. für bestimmte Pflichtversicherungen, Briefmarken, Arbeitsbekleidung etc. hinausgehen.

anbosa veranstaltet ab dem Monat Juli interessante Fortbildungen für Pflege- und Pflegefachkräfte. Nutze unsere Fortbildungen nicht nur für deine fachliche Weiterentwicklung, sondern auch zur Generierung von betrieblichen Ausgaben! Ganz nebenbei bietet sich ebenso die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und weitere Mitarbeiter/innen von anbosa oder durch anbosa vermittelte Honorarkräfte kennenzulernen.

Unsere Fortbildungen werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten durchgeführt und orientieren sich am aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie an der pflegerischen Relevanz im praktischen Arbeitsalltag.

Welche Fortbildungen wir aktuell anbieten, erfährst du hier.