Am 22.06.2017 hat der Bundestag die Reform der Pflegeausbildung (Pflegeberufereformgesetz, PflBRefG) verabschiedet. Die ursprünglich vorgesehene generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe wird es zunächst nicht geben – die Alten- und Kinderkrankenpflege bleiben somit vorläufig bestehen.
Ab dem Jahr 2020 wird es eine zweijährige gemeinsame Ausbildung für alle Pflegeberufe geben. Anschließend können sich die Auszubildenden auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder einen generalistischen Pflegeabschluss absolvieren – mit welchem sie auch in der Krankenpflege arbeiten dürfen. Umgekehrt gilt das allerdings nicht – auf Krankenpflege spezialisierte Auszubildende dürfen nicht in der Alten- und Kinderkrankenpflege arbeiten.
Hintergrund: Am 27.11.2015 hatten Bundesgesundheitsminister Herbert Gröhe (CDU) und die damalige Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) einen gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung vorgestellt. Mit dem Entwurf sollten die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt und somit die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe aufgehoben werden (Deutscher Bundestag (2016): Drucksache 18/7823).
Die Gründe für die Reform sind – bedingt durch demografische und epidemiologische Entwicklungen – veränderte Versorgungsstrukturen und Pflegebedarfe in der Akut- und Langzeitpflege (z.B. Mehrbedarf an Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, Anstieg des Anteils an Pflegebedürftigen in medizinischen Versorgungseinrichtungen). Die vereinheitlichte Ausbildung sollte versorgungsbereichsübergreifende (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen vermitteln.