Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte ausgesetzt. Was ist da los?
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte eigentlich März 2022 wirksam werden. In Bayern wird die Impfpflicht für Pflegekräfte nun sehr wahrscheinlich ausgesetzt. Andere Bundesländer folgen dem Vorstoß Bayerns. Wir informieren über die Hintergründe.
Impfpflicht für Pflegekräfte im Infektionsschutzgesetz verankert
Die ab 15. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Bis zum Stichtag müssen Pflegekräfte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen demnach ihrem Arbeitgeber entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder mit einem Attest nachweisen, dass sie nicht geimpft werden können. Wird kein Nachweis vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Es kann sodann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.
Streit um Impfpflicht für Pflegekräfte entflammt
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) möchte die geplante Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen vorerst nicht umsetzen. Es werde „großzügigste Übergangsregelungen” geben. Das bedeutet nichts anderes, als ein Aussetzen der Impfpflicht. „Für wie viele Monate wird man dann sehen”, so Söder – „jedenfalls zunächst für einige Zeit, um das Ganze vernünftig zu gestalten”.
Zuvor hatte auch Sachsen angekündigt, „vertretbare Umsetzungsregelungen” schaffen zu wollen. Andere Bundesländer halten ebenfalls Übergangsfristen für erforderlich, um die Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, eine Impfpflicht vernünftig umsetzen und kontrollieren zu können. Die Gesundheitsminister der Länder hatten am 22. Januar einstimmig beschlossen, eine «Umsetzungszeit» sei notwendig – ohne deren Länge aber zu konkretisieren.
Übergangsfrist für bereits Beschäftigte?
Laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) könnte die Impfpflicht zumindest für Neulinge in Gesundheitseinrichtungen von Beginn an greifen, doch für „Bestandskräfte“ soll es eventuell eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2022 geben.
Personalmangel soll nicht weiter verschärft werden
Söder spricht sich für eine allgemeine Impfplicht aus, plädiert jedoch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich: Diese sei kein wirksames Mittel, um die Omikron-Welle zu stoppen. Zusätzlich führe die Abwanderung von Fachpersonal aufgrund der speziellen Impfpflicht zu einer Verschlechterung der Personalsituation. So könnte das Gesundheitswesen durch Berufsausstiege und Abwanderung geschwächt und überlastet werden. Einschränkungen seien dann von Nöten, wenn das Gesundheitssystem extrem belastet werde. Das ist derzeit jedoch nicht der Fall.
Neben Bayern halten auch andere Bundesländer Übergangsfristen für erforderlich. So haben auch Sachsen und das Saarland angekündigt, vertretbare Umsetzungsregelungen schaffen zu wollen. In Sachsen sind etwa ein Drittel aller Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen nicht geimpft. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte bereits eine Verschiebung der Impfpflicht für Pflegekräfte gefordert, was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jedoch zuletzt strikt ablehnte.
Berufsverband für Pflegeberufe kritisiert Aussetzen der Impfpflicht
Die Geschäftsführerin des Regionalverbands Nordost im Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußert sich skeptisch gegenüber dem Aussetzen der Impfpflicht für Pflegekräfte: „Politisch sorgt das, glaube ich, für große Unsicherheit”. „So wie es jetzt läuft, halte ich das für ein schlimmes Signal auch an die Pflegenden. Mal ist es ganz wichtig, dann mal wieder nicht so sehr, jetzt setzen wir es aus”, sagte Sharifzadeh am Dienstag im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb).
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