Corona-Pflegebonus - jetzt Antrag einreichen

Corona-Pflegebonus – jetzt Antrag einreichen

Seit Dienstag, den 14. April, können Pflegekräfte, die regelmäßig in Bayern arbeiten, eine Bonuszahlung beantragen – den sogenannten Corona-Pflegebonus. Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium soll damit ihr Einsatz in der Corona-Krise gewürdigt werden. Mit dem Corona-Pflegebonus kann jede Pflegekraft, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zusätzlich bis zu 500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei erhalten. Die Finanzierung des Corona-Pflegebonus erfolgt dabei aus dem sogenannten “Sonderfonds Corona-Pandemie” und soll nach aktuellem Stand unabhängig vom derzeit auf Bundesebene diskutierten Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden.

Corona-Pflegebonus – Voraussetzung

Es gibt drei Voraussetzungen, die zum Erhalt des Corona-Pflegebonus berechtigen:

  1. Bei dem Bayerischen Corona-Pflegebonus handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern für professionell Pflegende in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, in stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter sind Begünstigte.
  2. Der Corona-Pflegebonus wird nur dann an Pflegekräfte ausgezahlt, wenn sie ihre überwiegende Tätigkeit in Bayern erbringen. Dabei ist nicht erforderlich, dass sie auch Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Auch der Arbeitgeber der Pflegekräfte muss nicht in Bayern ansässig sein; jedoch muss die Leistungen als Pflegekraft überwiegend in Bayern erbracht werden. Dein Arbeitgeber muss das entsprechend bestätigen.
  3. Die Tätigkeit der Pflegekraft muss am 07.04.2020 bestanden haben.

Corona-Pflegebonus – Antrag und Unterlagen

Der Antrag muss laut Landesamt für Pflege bis 31. Mai 2020 gestellt werden. Die Beantragung unterscheidet sich zwischen Arbeitnehmern und Freelancern.

Arbeitnehmer

Den Antrag findest du online auf der Webseite des Landesamts für Pflege oder unter diesem Direktlink. Als Arbeitnehmer musst du dem Antrag eine Kopie deines Personalausweises und eine Bestätigung deines Arbeigebers beifügen. Die Arbeitgeberbestätigung kannst du hier herunterladen. Solltest du über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt sein, muss sie die Arbeitgeberbestätigung ausfüllen, nicht die Einsatzeinrichtung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Bayern im Einsatz sind, erhalten die von uns ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung in den nächsten Tagen.

Freelancer

Als Freelancer musst du neben der Personalausweiskopie eine Erklärung über deine Tätigkeit und einen Tätigkeitsnachweis mitliefern – das kann zum Beispiel eine Meldung beim Finanzamt sein. Außerdem musst du eine sogenannte “De-minimis-Erklärung” ausfüllen. Dieses Formular findest du hier. Die De-Minimis Erklärung muss im Übrigen nur von dir ausgefüllt werden.

Corona Pflegebonus – regelmäßige Arbeitszeit entscheidet über die Höhe

Die Höhe des Corona Pflegebonus unterscheidet sich nach deiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Ein höherer zeitlicher Einsatz, so das bayerischen Gesundheitsministeriums, wird entsprechend auch höher honoriert. So beträgt der Bonus bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von

  • mehr als 25 Stunden: 500 EUR und
  • unter 25 Stunden: 300 Euro.

Zusätzlichen Essenzuschuss beantragen

Neben dem bayerischen Corona-Pflegebonus pro Person, können Kliniken und Pflegeeinrichtungen einen Essenszuschuss von 6,50 Euro pro Tag und Mitarbeiter erhalten. Der Antrag auf Erstattung von Verpflegungskosten ist ausschließlich Gesundheitseinrichtungen vorbehalten.

Bleibe gesund und passe auf dich auf!