Corona und Arbeitsschutz - das sollten Pflegekräfte wissen

Corona und Arbeitsschutz – das sollten Pflegekräfte wissen

In den letzten Wochen haben uns viele Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Corona und Arbeitsschutz erreicht. Auch wurden wir von verschiedenen Gesundheitsämtern kontaktiert, weil sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit SARS CoV-2 infiziert haben bzw. ein begründeter Verdacht auf COVID-19 vorlag. Mit diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Informationen für Pflegekräfte zusammen, damit sie wissen, wie sie sich richtig verhalten und sich selbst und andere Menschen bestmöglich vor dem Coronavirus schützen können.

1. In meinem Arbeitsbereich werden Patienten mit COVID-19 behandelt. Wie schütze ich mich richtig?

Die Versorgung von Patienten mit COVID-19 hat stets mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, mindestens dicht anliegendem Mund-Nasen-Schutz/ Atemschutzmaske und Schutzbrille zu erfolgen. Bei der direkten Versorgung von Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher COVID-19 sollten bevorzugt FFP2- oder FFP3-Masken getragen werden (Schutz vor Aerosolen und Tröpfchen). Die PSA ist grundsätzlich vor dem Betreten des Patientenzimmers anzulegen und vor dem Verlassen des Zimmers (evtl. auch Schleuse) abzulegen. Einweghandschuhe bzw. -kittel sind vor dem Verlassen des Zimmers bzw. der Schleuse in einem geschlossenen Behältnis zu entsorgen (siehe Richtlinie der LAGA).

Es müssen jederzeit die bekannten Indikationen für die Händehygiene (Händedesinfektion bzw. Handschuhwechsel) gemäß den 5 Momenten der Händehygiene (VOR dem Patientenkontakt, VOR aseptischen Tätigkeiten, NACH Kontakt mit potentiell infektiösem Material, NACH dem Patientenkontakt, NACH dem Kontakt mit der direkten Patientenumgebung) eingehalten werden.

Sollte PSA an deinem Einsatzort fehlen oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, nimm bitte Kontakt mit deiner/m Ansprechpartner/in bei anbosa auf. Auch wir versuchen weiterhin mit Hochdruck, PSA für dich zu organisieren. Die erste Charge Mund-Nasen-Schutz ist bereits eingetroffen und bereits per Post unterwegs zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

2. In meinem Arbeitsbereich gibt es Patienten mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung. Wie soll ich mich verhalten?

Jeder Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus “SARS-CoV-2” muss gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Das zuständige Gesundheitsamt findest du hier. Der Verdacht auf COVID-19 gilt für Personen als begründet, die unspezifische Allgemeinsymptome oder akute respiratorische Symptome jeder Schwere zeigen und Kontakt mit einem bestätigtem Covid-19-Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn hatten. Die Meldung erfolgt in der Regel durch den Arzt und das Labor, dass den Virus feststellt. Gemeldet werden müssen u. a. der Name, die Adresse und die Kontaktdaten des Patienten. Dadurch kann das Gesundheitsamt die betroffene Person kontaktieren und die erforderlichen Maßnahmen einleiten, wie beispielsweise die Isolierung und Ermittlung von Kontaktpersonen. Rufe spätestens zwei Tage nach deinem Dienst auf deinem Arbeitsbereich an und erkundige dich nach dem Status des Patienten, mit dem du Kontakt hattest. Falls dir die Auskunft verweigert wird, melde dich bitte sofort bei deiner/m Ansprechpartner/in bei anbosa.

3. Ich hatte ungeschützten Kontakt zu Menschen mit COVID-19, bislang aber KEINE SYMPTOME. Wie soll ich mich verhalten?

Nimm bitte umgehend Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf und schildere die Situation. Du erfährst vom Gesundheitsamt, ob du dich isolieren – also in häusliche Quarantäne begeben musst. Bleibe bis dahin möglichst zuhause und halte dich von anderen Menschen fern – insbesondere von Menschen im selben Haushalt (räumliche Trennung). Melde dich bitte unbedingt auch bei deiner/m Ansprechpartner/in bei anbosa. Wir helfen dir dabei, dein zuständiges Gesundheitsamt zu finden und klären gemeinsam mit dir, wie es weiter geht und vor allem auch die Frage, ob du weiter einsetzbar bist.

Je nach Versorgungsform existieren unterschiedliche Richtlinien zur Prävention und zum Management von COVID-19-Erkrankungen:

Im Krankenhaus: Die Richtlinien in Krankenhäusern unterscheiden sich. Je nach Personalsituation und internen Richtlinien, darf trotz Kontakt entweder weitergearbeitet werden oder es wird ein Arbeitsverbot ausgesprochen. Bitte erfrage das Verfahren bei deinem Ansprechpartner im Kundenbetrieb. Covid-19-Tests erfolgen im Übrigen auch in Krankhäusern in der Regel nur bei Personen, die Symptome zeigen und Kontakt zu COVID-19-Erkrankten hatten. Informiere bitte umgehend deine/n Ansprechpartner/in bei anbosa. Gemeinsam klären wir, wie es weiter geht.

Im Pflegeheim und ambulanten Dienst: Für ältere Menschen ist COVID-19 besonders gefährlich, denn sie sind häufig anfälliger für schwere Krankheitsverläufe. Daher sollte bei einem Verdacht NICHT in einem Pflegeheim oder im ambulanten Dienst gearbeitet werden. Informiere bitte umgehend dein zuständiges Gesundheitsamt und deine/n Ansprechpartner/in bei anbosa.

4. Ich habe SYMPTOME, es besteht ein begründeter Corona-Verdacht. Wie soll ich mich verhalten?

Falls bei dir die klassischen Symptome Husten, Fieber, Schnupfen oder auch Atemnot auftreten, melde dich sofort bei deinem zuständigen Gesundheitsamt. Bleibe zuhause und vermeide Kontakt zu anderen Personen (ggf. räumliche Trennung). Führe ein Tagebuch für Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Patienten. Befolge unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes (Test auf Covid-19 und Isolation). Lass dich umgehend von deinem Hausarzt krank schreiben. Aktuell reicht dafür ein Anruf – ein persönlicher Besuch ist nicht notwendig. Informiere bitte umgehend deine/n Ansprechpartner/in bei anbosa. Wir helfen dir dabei, das zuständige Gesundheitsamt und die nächste Corona-Untersuchungsstelle zu finden und klären, wie es weiter geht.

Im Krankenhaus: Informiere bitte umgehend deine/n Ansprechpartner/in bei anbosa. Gemeinsam klären wir, wie es weiter geht.

Im Pflegeheim und ambulanten Dienst: Für ältere Menschen ist COVID-19 besonders gefährlich, denn sie sind häufiger anfällig für schwere Krankheitsverläufe. Daher darfst du mit Symptomen auf keinen Fall in der stationären und ambulanten Langzeitpflege arbeiten. Informiere bitte umgehend deine/n Ansprechpartner/in bei anbosa. Gemeinsam klären wir, wie es weiter geht.

5. Ich werde in Pflegeheimen und in der ambulanten Versorgung eingesetzt. Wie schütze ich die Pflegebedürftigen und was tut anbosa?

Für ältere Menschen ist COVID-19 besonders gefährlich. Sie sind häufig anfälliger für schwere Krankheitsverläufe. Ambulant und stationär versorgte Pflegebedürftige müssen daher besonders geschützt werden. Du solltest daher NICHT in einem Pflegeheim oder im ambulanten Dienst arbeiten, wenn:

  • du Anzeichen einer COVID-19-Erkrankung zeigst, wie bspw. Husten, Fieber, Schnupfen oder auch Atemnot,
  • du bereits als Verdachtsfall eingestuft wurdest,
  • du direkten Kontakt zu einer Person mit bestätigter COVID-19-Erkrankung hattest,
  • du oder eine Person in deiner häuslichen Gemeinschaft sich in einer vom Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne befinden.

Falls mindestens einer dieser Fälle auf dich zutrifft, informiere bitte umgehend deine/n Ansprechpartner/in bei anbosa. Gemeinsam klären wir, wie es weiter geht.

So schützt DU Pflegebedürftige im ambulanten und stationären Umfeld:

  • Halte die empfohlenen Regeln der Basis- und Händehygiene stets ein.
  • Vermeide physische Kontakte zu anderen Menschen.
  • Trage PSA.

So schützt anbosa Pflegebedürftige im ambulanten und stationären Umfeld: Um die Ausbreitung des Coronavirus weitestgehend zu verhindern, vermeiden wir den häufigen Wechsel zwischen verschiedenen Einsatzorten unserer Mitarbeitenden. Insbesondere versuchen wir Wechsel zwischen Krankenhäusern und Einrichtungen der Langzeitpflege zu vermeiden. Wir informieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über wichtige Arbeitsschutzmaßnahmen in der SARS CoV-2-Pandemie. Dazu haben wir einen separaten Infobereich auf unserer Homepage eingerichtet.

Bleibe gesund und passe auf dich auf!