Liebe Mitarbeiterin,
Lieber Mitarbeiter,
Liebe Pflegekraft,
der Coronavirus (COVID-19) breitet sich weiter aus. Es ist wahrscheinlich, dass Krankenhäuser im gesamten Bundesgebiet jederzeit und ohne Vorankündigung kurzfristig von einer erhöhten Patientenzahl und dem Ausfall von Pflegepersonal aufgrund eigener Infektionen betroffen sein können. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat heute, am 04. März 2020 per Briefpost die Verantwortlichen in Krankenhäusern darüber informiert, dass die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt sind und sie ab sofort und bis auf weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege (siehe unten) entlastet sind. Die Krankenhäuser müssten in diesen Situationen weiterhin die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen und handlungsfähig bleiben, so das BMG. Jens Spahn twittert dazu: “Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können”.
Ein Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzen gefährdet Pflegekräfte
Das Risiko, sich als Gesundheits- und Krankenpflegekraft im Krankenhaus mit dem Coronavirus zu infizieren, ist selbstverständlich größer, als in anderen Berufen. Das liegt daran, dass pflegerische Tätigkeiten oftmals körpernahe Tätigkeiten sind und von einer häufig wechselnden Patientenschaft, wie es im Krankenhausbetrieb nun einmal der Fall ist, eine höhere Ansteckungswahrscheinlickeit ausgeht. Angesichts der – auch ohne Corona – angespannten Personalsituation in vielen Einrichtungen, werden zusätzliche Erkrankungen von Kolleginnen und Kollegen möglicherweise zu stressigen Situationen im Pflegealltag führen, weil der Ausfall nicht kompensiert werden kann. Andererseits könnte auch ein punktueller sprunghafter Anstieg der Patientenzahl mit COVID-19, Pflegekräfte an ihre Belastungsgrenze führen und gefährden.
Bewahre in solchen Situationen Ruhe. Lass’ dich nicht unter Druck setzen. Arbeite sorgfältig und vor allem hygienisch. Nimm dir Zeit für Hygienemaßnahmen! Achte auf den Selbstschutz. Denke immer daran, dass du eine der gesellschaftlich wertvollsten und anerkennenswertesten Dienstleistungen erbringst. Denke immer daran: du wirst gebraucht!
Informationen zu den Pflegepersonaluntergrenzen (vgl. BMG 2019)
Eine Unterbesetzung von pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Seit dem 1. Januar 2019 gelten deshalb feste Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen (Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie) in Krankenhäusern. Seit dem 1. Januar 2020 werden diese pflegesensitiven Krankenhausbereiche um die Krankenhausbereiche der Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit und Neurologische Frührehabilitation erweitert.
Die Untergrenzen legen die maximale Anzahl von Patienten fest, die von einer Pflegekraft versorgt werden. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden. Die konkreten Untergrenzen für die Bereiche vermittelt die nachfolgende Tabelle:
Bereich | Max. Anzahl Patienten pro Pflegekraft | |
---|---|---|
Tagschicht | Nachtschicht | |
Intensivmedizin | 2,5 | 3,5 |
Geriatrie | 10 | 20 |
Unfallchirurgie | 10 | 20 |
Kardiologie | 10 | 20 |
Herzchirurgie | 7 | 15 |
Neurologie | 10 | 20 |
Neurologische Schlaganfalleinheit | 3 | 5 |
Neurologische Frührehabilitation | 5 | 12 |
Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Prüfer müssen dann die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.