Das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege (PeBem) – FAQ
Heute werfen wir einen Blick auf das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege. Dieses Thema ist besonders wichtig für all jene, die täglich mit den Herausforderungen der Personalplanung und -einteilung konfrontiert sind. Hier sind die häufigsten Fragen und Antworten, um dich auf den neuesten Stand zu bringen.
Was ist das neue Personalbemessungsverfahren (PeBem)?
Seit Juli 2023 gilt die neue Personalbemessung in der Langzeitpflege. Das Gesetz sieht auf Grundlage eines wissenschaftlichen Forschungsprojekt bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vor (§ 113c Absatz 1 SGB XI). Die Personalanhaltswerte beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden verhandelt werden kann.
Warum wurde das Verfahren eingeführt?
Das neue Personalbemessungsverfahren wurde eingeführt, um die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen besser an den tatsächlichen Pflegebedarf anzupassen. Ziel des Verfahrens ist es, eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten und die Arbeitsbelastung für beruflich Pflegende zu reduzieren. Damit besteht für Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, insgesamt deutlich mehr Personal zu vereinbaren – bis zur Höhe der Personalanhaltswerte, in bestimmten Fällen auch darüber hinaus.
Übersicht über die Qualifikationsniveaus und deren mögliche Leistungen gemäß PeBem
Die nachfolgende Tabelle bietet eine allgemeine Übersicht über die jeweiligen Qualifikationsniveaus und deren mögliche Leistungen gemäß PeBem. Die genauen Bezeichnungen und Leistungen können nach den Bundesländern und spezifischen Regelungen variieren.
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Altenpfleger (m/w/d) (Berlin-Friedrichshain) ab 27 Euro pro Stunde
- ab 1. Oktober 2024
- PLZ-Bereich 1, nahe Berlin-Friedrichshain
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Altenpfleger (m/w/d) (Berlin-Grünau) ab 27 Euro pro Stunde
- ab 15. September 2024
- PLZ-Bereich 1, nahe Berlin-Grünau
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Altenpfleger (m/w/d) (Kleinmachnow) ab 27 Euro pro Stunde
- ab 1. September 2024
- PLZ-Bereich 1, nahe Kleinmachnow
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Das Verfahren basiert auf einer Bedarfsanalyse, die den individuellen Pflegebedarf der Bewohner ermittelt. Anhand dieser Analyse wird die notwendige Anzahl an Pflegekräften berechnet. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie z. B. der Gesundheitszustand, die Pflegebedürftigkeit und die Anzahl der Pflegefälle.
Für jedes Qualifikationsniveau und jeden Pflegegrad ist in § 113c Absatz 1 SGB XI rechnerisch eine bestimmte Menge an Personal (in sog. Vollzeitäquivalenten [VZÄ]) vorgesehen. Das heißt: es kommt nicht darauf an, ob jemand in Teilzeit oder in Vollzeit arbeitet, sondern die gesetzlich vorgesehenen Personalanhaltswerte können in diesem Rahmen voll ausgeschöpft werden. Die möglichen zu berücksichtigenden Personalmengen sind im Gesetz für drei Qualifikationsstufen geregelt:
- für Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung (QN 1 und QN 2)
- für Hilfskraftpersonal mit landesrechtlich geregelter Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr (QN 3)
- für Fachkraftpersonal (QN 4)
Welche Vorteile bietet das neue Verfahren für Pflegekräfte?
- Bessere Arbeitsbedingungen: Durch eine genauere Personalbemessung wird die Arbeitsbelastung gleichmäßiger verteilt, was zu weniger Stress und Überlastung führt.
- Höhere Pflegequalität: Mehr Personal bedeutet, dass sich Pflegekräfte besser um die Bedürfnisse der Bewohner kümmern können.
- Attraktivere Arbeitsplätze: Verbesserte Arbeitsbedingungen können dazu beitragen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und mehr Fachkräfte zu gewinnen.
Gibt es auch Nachteile?
Ein potenzieller Nachteil könnte die anfängliche Umstellung sein, die mit dem neuen Verfahren einhergeht. Dies kann für einige Einrichtungen und Personalverantwortliche zunächst zusätzlichen Aufwand bedeuten. Außerdem könnte es in Regionen mit Fachkräftemangel schwierig sein, die benötigte Anzahl an Pflegekräften zu finden.
Wie wird das neue Verfahren umgesetzt?
Die Umsetzung erfolgt schrittweise, um den Einrichtungen Zeit zu geben, sich anzupassen. Es gibt Schulungen und Unterstützung, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Außerdem werden die Einrichtungen durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und finanzielle Anreize unterstützt.
Was bedeutet das für die tägliche Arbeit von Pflegekräften?
In der Praxis wird das neue Verfahren bedeuten, dass Pflegekräfte eine genauere Dokumentation des Pflegebedarfs führen müssen. Diese Daten sind entscheidend für die Berechnung des Personalbedarfs. Außerdem können Pflegekräfte mit einer besseren personellen Unterstützung rechnen, was die Pflegequalität und die Zufriedenheit im Beruf erhöhen kann.
Fazit
Das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Pflegequalität und der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. Obwohl die Umstellung zunächst Herausforderungen mit sich bringen kann, überwiegen die langfristigen Vorteile für die Pflegekräfte und die Bewohner. Es ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, um den wachsenden Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden.
Habt ihr weitere Fragen zum neuen Personalbemessungsverfahren? Lasst es uns in den Kommentaren wissen oder kontaktiert uns direkt. Wir sind hier, um euch zu unterstützen!
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