Die Regierung hat die Corona-Sonderprämie beschlossen
Nun ist es eingetütet: Für ihre wichtige Arbeit während der Corona-Krise sollen Pflegekräfte eine Corona-Sonderprämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro bekommen. War bis gestern noch völlig unklar, wer sie bezahlt, ist es nun beschlossene Sache. Die Prämie wird über eine Kostenteilung finanziert.
Regierung beschließt Corona-Sonderprämie
Die Regierung hat es beschlossen. Pflegekräfte sollen für ihren Einsatz in der Corona-Krise eine einmalige Sonderprämie erhalten. Dafür hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Angesichts der immensen Belastung während der Corona-Pandemie haben Pflegekräfte einen Anspruch auf eine einmalige Prämie von bis zu 1.000 Euro.
Wie hoch ist die Corona-Sonderprämie und wer bekommt wieviel?
Zunächst finanzieren die Pflegekassen die Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Darüber hinaus können die Länder und Arbeitgeber diese Prämie auf die steuer- und sozialversicherungsabgabenfreie Summe von bis zu 1.500 Euro aufstocken.
Der Höchstbetrag ist für alle Pflegefachkräfte und Pflegekräfte vorgesehen, die in der direkten Pflege und Betreuung und in Vollzeit arbeiten. Auch Zeitarbeitskräfte, Auszubildende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Mitarbeitende in Servicegesellschaften sollen die Prämie erhalten. Unklar ist, wieviel Teilzeitbeschäftigte erhalten und auch in welchem Umfang sich der Bund beteiligt. Das wird in der zweiten Jahreshälfte von der Bundesregierung entschieden.
Zuvor und noch immer viel Kritik an den Finanzierungsplänen
Wir alle haben in den letzten Wochen ein unwürdiges Gerangel und Chaos erlebt, wer die Sonderprämie denn eigentlich bezahlt, denn es wurde zwar die Prämie angekündigt, aber kein vernünftiges Finanzierungskonzept dafür abgestimmt. Im Vorfeld hatte es deshalb viel Kritik an den Plänen der Finanzierung gegeben.
Aktuell äußern noch immer einige Wohlfahrtsverbände zurecht ihren Unmut darüber, den Aufstockungsanteil selbst zu tragen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert, dass zumindest bei freigemeinnützigen Arbeitgebern die Länder den Aufstockungsteil der Prämie übernehmen. Die meisten gemeinnützigen Arbeitgeber können nämlich die zusätzlichen Kosten nicht selbst tragen. Das müssten sie aber, denn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte zuvor gefordert, der Bonus darf nicht über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen refinanziert werden.
Dennoch, die meisten Pflegekräfte dürften sich über den aktuellen Kabinettsbeschluss und über die Corona-Sonderprämie freuen. Was aber noch viel wichtiger ist, ist die Tatsache, dass damit das Vertrauen in unsere Regierung bei Pflegekräften zumindest ein Stück weit, wiederhergestellt ist.