Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Die Würfel sind gefallen. Laut der Deutschen Presse-Agentur soll die seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Jahreswechsel auslaufen. Erfahre mehr.

Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Jahreswechsel

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich wird voraussichtlich zum Jahreswechsel auslaufen. Begründet wird der Entschluss des Bundesgesundheitsministeriums mit den neuen Virusvarianten. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht seit März

Bis zuletzt hatte Karl Lauterbach offen gelassen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich endet oder verlängert wird. Der Bundesgesundheitsminister wollte zunächst die Corona-Lage im Herbst und Winter beobachten und das weitere Vorgehen davon abhängig machen.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit dem 16. März. Mit ihr sollten Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19-Infektion geschützt werden. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Tun sie das nicht, könnne die Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote aussprechen. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.

Großer Aufwand bei der Durchsetzung und Gefährdung der Versorgungssicherheit

An der Impfpflicht hat es viel Kritik gegeben. Auf der einen Seite wegen des immensen Aufwands bei der Durchsetzung. Auf der anderen Seite wegen der prekären Personalsituation in der Pflege, die durch die Tätigkeits- und Betretungsverbote noch verstärkt wurden. Deshalb wurden die Stimmen aus den Ländern und der Gesundheitsbranche selbst, die ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht forderten, immer lauter.