Ende oder Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt noch bis zum Jahreswechsel. Mit ihr sollten Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19-Infektion geschützt werden. Derzeit mehren sich die Stimmen gegen eine Verlängerung der Impfpflicht für das Personal in Pflege und Medizin. In einigen Bundesländern wird sie schon jetzt ausgesetzt. Wir erklären, warum.
Hintergrund zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige sollen besser vor einer Covid-19-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs zur Zeit nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Seit dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz des Bundes. Lies hier in einem älteren Beitrag zur Impfpflicht.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bis zum Jahreswechsel
Derzeit mehren sich Stimmen gegen eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Vor wenigen Tagen hatten Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen ein Ende der Corona-Impfpflicht in der Gesundheits- und Pflegebranche gefordert, die noch bis zum Jahreswechsel gilt.
Bisher hat sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht festgelegt, wie es nach dem Jahreswechsel weiter geht. Er macht die Verlängerung von der Corona-Lage im Herbst und Winter abhängig. Es ist also unklar ob es eine Verlängerung oder ein komplettes Ende der Regelung geben wird.
Das sind die Argumente, die gegen eine Verlängerung sprechen:
- Die Impfpflicht verschärft den Personalmangel.
- Die Omikron-Variante führt seltener zu schweren Verläufen.
- Die Überwachung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist bürokratisch und personell aufwändig.
Aussetzung der Impfpflicht vielerorts bereits jetzt
In Bayern wird die Impfplicht nach wie vor überhaupt nicht durchgesetzt: Das Staatsministerium für Gesundheit hat sogar alle Krankenhäuser Anfang August darüber informiert, dass die Gesundheitsämter derzeit prinzipiell keine Bußgelder oder Betretungs- und Tätigkeitsverbote verhängen. Begründung: Die Personalsituation in den bayerischen Krankenhäusern sei ohnehin schon “sehr angespannt, punktuell sogar kritisch“.
Baden-Württemberg hat jetzt ebenfalls das vorzeitige Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingeläutet. Im Ländle müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs keine dritte Impfung nachweisen, sofern sie vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind. Damit möchte die Landesregierung die Einrichtungen und Gesundheitsämter entlasten.
Gesundheitsminister Lucha sagt dazu: „Unser pragmatisches Vorgehen erspart den Einrichtungsleitungen Arbeit und trägt zudem dazu bei, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten und der Pflegebedürftigen sicher zu stellen. Da die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen soll, wäre die Kontrolle von Personen ohne entsprechende Nachweise bis dahin nicht abschließend möglich. So werden auch die Gesundheitsämter entlastet, die sich damit verstärkt um den Schutz der vulnerablen Gruppen, beispielsweise durch die Beratung der Einrichtungen, kümmern können“.
In anderen Bundesländern wird die Impfpflicht dagegen hundertprozentig durchgesetzt und auch die Strafen, die bei Verstößen dagegen drohen. Beispiele hierfür sind die Ländern Nordrhein-Westfalen und Hamburg: Im Ennepe-Ruhr-Kreis und in Witten haben die Gesundheitsämter in 248 Fällen ein Beschäftigungsverbot für nicht vollständig geimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen ausgesprochen. Auch in Hamburg haben die Gesundheitsämter seit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in 250 Fällen ein Betretungsverbot verhängt.
Auch wir sind für das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Warum wir so denken?
- Weil den Beschäftigten in Pflege und Medizin diese Auflage nicht weiter zu vermitteln ist, während die allgemeine Impfpflicht gescheitert ist.
- Weil den Beschäftigten in Pflege und Medizin nicht zu vermitteln ist, dass die Durchsetzung der Impfpflicht abhängig vom Bundesland ist.
- Weil die Covid-Impfstoffe keinen relevanten Schutz vor Ansteckung anderer Personen mit Sars-Cov-2 bieten. Derzeit übertragen und erkranken sowohl Menschen mit als auch ohne Impfstatus.
- Weil der personelle und zeitliche Aufwand für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sehr hoch ist. Als Personaldienstleister müssen wir zum Beispiel die Anzahl der Impfungen und den entsprechenden Impfnachweis für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter überwachen. Den Impfnachweis müssen wir vor jeder ersten Überlassung in einen Kundenbetrieb den dort Verantwortlichen übermitteln. Wir finden: die Zeit dafür könnten wir sinnvoller nutzen.
Und deshalb wünschen wir uns das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.