Freiberufler: Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe vermeiden
In der Corona-Krise sind vielen Solo-Selbstständigen sämtliche Einnahmen von jetzt auf gleich weggebrochen. Um die finanzielle Not abzumildern, haben sie die Corona-Soforthilfe der Bundesregierung beantragt. Vielen Freiberuflern ist jedoch nicht klar, dass die Soforthilfe-Gelder keinesfalls für die eigene Lebenshaltung aufgewendet werden dürfen. Nun droht ihnen die strafrechtliche Verfolgung wegen Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe-Inanspruchnahme, die nicht rechtens war.
Mit der Corona-Pandemie kam die finanzielle Krise
Die Corona-Pandemie ließ vielen Selbstständigen von einem Tag auf den anderen sämtliche Einnahmen wegbrechen. Neue Aufträge sind krisenbedingt ausgeblieben. Externes Personal wurde nicht gebraucht oder war unerwünscht. Entweder, weil Stationen geschlossen wurden, um sich auf die Pandemiewelle vorzubereiten oder aus Sorge, externe Kräfte würden den Virus in das eigene Haus einschleppen. Fast jeder vierte Solo-Selbstständige befürchtet laut dem Handelsblatt mitlerweile das wirtschaftliche Aus innerhalb des nächsten Kalenderjahres. Fast 400.000 Stellen drohen zu verschwinden. Für viele Freiberufler kam da die Corona-Soforthilfe der Bundesregierung wie gerufen, um zumindest die Lebenshaltungskosten, wie Miete und Lebensmittel, bezahlen zu können. Jedoch darf dafür die Soforthilfe nicht verwendet werden.
Corona-Soforthilfe ist nur für gewerbliche Betriebskosten gedacht
Das Antragsverfahren für die Corona-Soforthilfe wurde vom Staat vereinfacht. Das hat neben Vorteilen auch Nachteile – vor allem strafrechtlicher Natur – mit sich gebracht. So wurde die eine oder der andere Antragsteller/in dadurch verleitet, einen Antrag auf die “Schnelle” und ohne genaue Prüfung zu stellen. Obendrein sind für viele Freiberufler die Antragsbedingungen offensichtlich nicht klar.
Die Soforthilfe darf allein für Verbindlichkeiten, wie beispielsweise gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten und nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckte Personalkosten in den drei auf die Antragstellung folgenden Monaten aufgewendet werden. Sie ist aber keinesfalls für die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge usw. gedacht. Wer die Soforthilfe für die private Lebenshaltung verwendet, macht sich strafbar.
Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe und weitere Konsequenzen
Betrug und Subventionsbetrug
Wer falsche Angaben im Rahmen des Antragsverfahrens gemacht hat, muss sich u. U. wegen den Straftatbeständen des Betrugs gemäß § 263 StGB und des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB verantworten.
Falsche Versicherung an Eides statt
Darüber hinaus kommt eine falsche Versicherung an Eides statt gemäß § 156 StGB bzw. einer fährlässigen falschen Versicherung an Eides statt gemäß § 161 StGB in Betracht.
Weitere mögliche Konsequenzen
Eine Verurteilung wegen oben dargestellter Straftaten kann neben der eigentlichen Strafe als solche, auch die Untersagung der zukünftigen Ausübung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit gemäß §§ 35 Abs. 1, 57 und 69a der Gewerbeordnung zur Folge haben.
Lösung: So vermeidest du Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe bzw. unrechtmäßiger Inanspruchnahme
Sofern du die Corona-Soforthilfe beantragt hast, diese bewilligt wurde und du weißt, dass sie zu Unrecht bewilligt wurde, zahlst du sie einfach zurück. Damit gehst du jedem Ärger aus dem Weg. Rufe die Antragsstelle an und schildere den Mitarbeitenden deine Situation. Erfrage unbedingt das Konto, auf welches du die Corona-Soforthilfe zurück überweist. Überweise die Hilfe zurück auf das Konto des Bundes oder jeweiligen Landes.
Bedenke, du ersparst dir bis zu fünf Jahre Haft und weitere ernst zu nehmende Konequenzen.
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