Immer schön flüssig bleiben. Mit zwei Lohnzahlungen im Monat
anbosa ist immer wieder für eine Überraschung bekannt. Dieses Mal informieren wir darüber, dass wir ab sofort zweimal im Monat Lohn bezahlen: Am jeweils 15. eines Monats und am Monatsende. …Immer schön flüssig bleiben. Mit zwei Lohnzahlungen im Monat.
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Ab diesem Monat bekommen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns zweimal Geld. Wir zahlen ab sofort den Mindestlohn zum jeweils letzten Bankarbeitstag eines Monats und – wie gewohnt – den regulären Lohn Monatsmitte.
Mindestlöhne (brutto)
für Pflegekräfte
gültig ab | Höhe in € |
01.09.2021 | 12,00 |
01.04.2022 | 12,55 |
01.09.2022 | 13,70 |
01.05.2023 | 13,90 |
01.12.2023 | 14,15 |
für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Ausbildung)
gültig ab | Höhe in € |
01.04.2021 | 12,50 |
01.04.2022 | 13,20 |
01.09.2022 | 14,60 |
01.05.2023 | 14,90 |
01.12.2023 | 15,25 |
für Pflegefachkräfte
gültig ab | Höhe in € |
01.07.2021 | 15,00 |
01.04.2022 | 15,40 |
01.09.2022 | 17,10 |
01.05.2023 | 17,65 |
01.12.2023 | 18,25 |
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