Impfpflicht-Verstöße: Bußgelder für Pflegekräfte und Arbeitgeber drohen
In weniger als vier Wochen tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Die Umsetzung der Impfplicht ist bislang noch nicht vollständig geklärt. In Rheinland-Pfalz wird sie derzeit erbrobt. Bei Impfpflicht-Verstößen drohen empfindliche Strafen für Pflegekräfte und Arbeitgeber. Welche das sind und welche Konsequenzen Verstöße gegen die Imfppflicht haben, erfährst du hier.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte
Ab dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis zum Stichtag musst du deinem Arbeitgeber entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis über die Kontraindikation vorlegen. Tust du das nicht, muss dein Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung ausgesprochen werden. Wer den nötigen Impf- oder Genesungsnachweis nicht vorweisen kann und in Rheinland-Pfalz arbeitet, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese drohen im Übrigen auch deinem Arbeitgeber.
So wird die Impfpflicht wahrscheinlich umgesetzt werden
Arbeitgeber melden Pflegekräfte ohne Nachweis
Arbeitgeber müssen bis zum 15. März die Nachweise ihrer Mitarbeitenden einholen und alle Pflegekräfte ohne dem Impf- oder Genesungsnachweis oder ärztlichem Zeugnis, namentlich dem Gesundheitsamt melden. Dieses Vorgehen wird derzeit in den zwei Landkreisen Südwestpfalz und Rhein-Hunsrück erprobt. Die Arbeitgeber haben noch bis zum 1. März Zeit um alle Mitarbeitenden ohne Nachweis auf einem Portal im Internet zu melden.
Gesundheitsämter verpflichten Pflegekräfte ohne Nachweis zum Erbringen der Nachweise
Alle gemeldeten Pflegekräfte werden anschließend vom zuständigen Gesundheitsamt dazu aufgefordert, die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Dafür ist eine Frist von zwei Wochen vorgesehen.
Bei Impfpflicht-Verstößen drohen Bußgelder und ein Betretungsverbot
Kann die Pflegekraft den notwendigen Status innerhalb der Fist nicht nachweisen, droht ein Bußgeld von 500 Euro. Außerdem verhängt das Gesundheitsamt umgehend ein Betretungsverbot.
Auch Arbeitgebern drohen hohe Geldstrafen. Melden sie nach der Erprobungsphase nicht fristgerecht, soll es zukünftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro geben.
Impfpflicht-Verstöße haben weitreichende Konsequenzen für Pflegekräfte
Ob aus Angst vor den Nebenwirkungen oder Spätfolgen, injizierten Chips von Bill Gates oder die Abneigung gegenüber Staat oder Regierung – die Beweggründe, sich gegen eine Impfung zu entscheiden, sind genauso unterschiedlich, wie die Konsequenzen, die daraus hervorgehen.
Ungeimpften Pflegekräften drohen unmittelbare arbeitsrechtliche und somit auch finanzielle Folgen. Es ist anzunehmen, dass in den allermeisten Fällen, die Arbeitsverträge vom Arbeitgeber gekündigt werden. Mit der Kündigung folgt der Einkommensverlust. Denn ungeimpfte Pflegekräfte werden aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die de facto nun einmal für die gesamte Pflegebranche gilt, keine ähnlich gut bezahlte Stelle finden. In der Folge werden sie in schlechter bezahlten Jobs für Ungelernte mit meist noch schlechteren Arbeitsbedingungen enden. Die Frage ist, ob mit solchen Jobs am Monatsende noch genug Geld für Aktivitäten übrig ist, die den Alltag erträglicher machen und das Leben lebenswerter. Die Antwort auf diese Frage liegt auf der Hand…
Bei all den Folgen – ob nun arbeitsrechtlich oder finanziell – ist zu überlegen, ob eine Impfung nicht doch das geringere Übel ist.
Du bist geimpft und unzufrieden mit deinem aktuellen Job? Wir suchen Verstärkung!
-
Altenpfleger (m/w/d) (Berlin-Friedrichshain) ab 27 Euro pro Stunde
- ab 1. Oktober 2024
- PLZ-Bereich 1, nahe Berlin-Friedrichshain
-
Altenpfleger (m/w/d) (Berlin-Grünau) ab 27 Euro pro Stunde
- ab 15. September 2024
- PLZ-Bereich 1, nahe Berlin-Grünau
-
Altenpfleger (m/w/d) (Kleinmachnow) ab 27 Euro pro Stunde
- ab 1. September 2024
- PLZ-Bereich 1, nahe Kleinmachnow