Sie reisen in ganz Deutschland umher, leben aus dem Koffer und arbeiten auf eigene Rechnung – Honorarärzte bzw. freiberuflich tätige Ärzte. Honorarärzte, so der Hauptgeschäftsführer der Deutsche Krankenhausgesellschaft Georg Baum, “sind […] notwendig um die medizinische Versorgung sicherstellen zu können” (mo:ma). Ärger macht nun die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), welche die Honorartätigkeit von Ärzten generell anzweifelt und ihre Tätigkeit eher in einem arbeitnehmerähnlichen bzw. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sieht. Sie sind laut DRV in den Krankenhausbetrieb eingebettet.
Dem mo:ma (ZDF-Morgenmagazin) nach, möchten die meisten Honorarärzte jedoch weiterhin selbstständig tätig bleiben. Ob das weiterhin möglich ist, möchte heute das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden. Das Urteil wird richtungsweisend sein und sich auf andere Freiberufler, wie bspw. freiberufliche Pflegekräfte nachhaltig auswirken.