Minijob als Altenpfleger – wenige Dienste aber hoher Verdienst
Immer mehr Altenpfleger arbeiten im Zweitjob. Klar, denn mit nur etwa zwei Diensten im Monat lassen sich satte 450 Euro dazu verdienen. Wir zeigen dir, wie sehr sich ein Minijob als Altenpfleger/in lohnt und was Du und dein Arbeitgeber unbedingt beachten müsst.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit höchstens 450 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Aus diesem Grund wird ein Minijob auch häufig als “450-Euro-Minjob” oder “geringfügige Beschäftigung” bezeichnet. Minijobs als Altenpfleger oder Altenpflegerin gibt es mit regelmäßigen und flexiblen Arbeitszeiten, mit monatlich gleichem oder unterschiedlich hohem Verdienst. Minijobber können sogar mehrere Beschäftigungen gleichzeitig als Minijob ausüben.
Voraussetzungen für einen Minijob als Altenpfleger
Damit du im Minijob als Altenpfleger arbeiten kannst, musst du eine Ausbildung zum Altenpfleger, eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen haben.
Darüber hinaus benötigst du – wie auch für deinen Hauptjob in der Altenpflege – eine große Bereitschaft zur Flexibilität und zur Arbeit im Schicht- und Wochenenddienst. Denn auch im Minijob als Altenpfleger ist Flexibilität gefragt. Außerdem solltest du bereit dafür sein, dich in neue Strukturen, Prozesse und eine unter Umständen gänzlich neue Arbeitsorganisation einarbeiten zu lassen.
Wie hoch ist die Verdienstgrenze bei einem Minijob?
Bei einem 450-Euro-Minijob in der Altenpflege kannst du regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitest du ein Jahr lang durchgehend, ist die jährliche Verdienstgrenze 5.400 Euro. Überschreitest du diese Verdienstgrenze, hast du keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, auf welches dann Steuern und Sozialabgaben abzuführen sind.
Sonderzahlungen zählen zum Verdienst
Behalte unbedingt einmalige Zahlungen bzw. Jahressonderzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld im Blick. Diese zählen zum Verdienst deines Minijobs in der Altenpflege dazu. Übersteigt dieser durch die Sonderzahlungen die jährliche Grenze von 5.400 Euro, handelt es sich bereits ab Beschäftigungsbeginn um keinen Minijob.
Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hast du steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu Deinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören beispielsweise einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge. Damit bleibt deutlich mehr Netto übrig und die 450-Euro-Grenze ist mit nur etwa zwei Nachtdiensten im Monat schon beinahe erreicht.
Deshalb lohnt sich der Minijob als Altenpfleger
Viele deiner Kolleginnen und Kollegen arbeiten bereits im Minijob als Altenpfleger/in. Einige haben sogar den Stellenumfang ihrer Hauptbeschäftigung reduziert, um im Minijob auf eine einfache Weise gutes Geld dazuverdienen zu können. Klar, denn hier werden weder Steuern noch Sozialabgaben vom Verdienst abgezogen. Deshalb bleibt im Vergleich zur Hauptbeschäftigung am Monatsende prozentual deutlich mehr Netto übrig, nämlich genauso viel, wie du Brutto verdienst. Lediglich dein Arbeitgeber zahlt Beiträge, damit du unfallversichert bist.
Beispiel: Rosi arbeitet bei anbosa als Altenpflegerin im Minijob. Sie verdient 22,50 Euro pro Stunde. Sie arbeitet exakt ein Wochenende im Monat und zwar im Frühdienst von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Sie verdient am Samstag damit 188,44 Euro (8 × 22,50 Euro = 180,00 Euro) + (8,44 Euro (Samstags-Zuschlag in Höhe von 25 Prozent ab 13:00 Uhr). Am Sonntag mit 50 % Zuschlag auf den vollen Stundenlohn verdient Rosi sogar 270,00 Euro (8 × 22,50 Euro = 180,00 Euro + 90,00 Euro Sonntags-Zuschlag). Rosi verdient damit an einem Wochenende 458,44 Euro steuerfrei.
In finanzieller Hinsicht sind also solche Dienste interessant, die zuschlagspflichtig sind, wie zum Beispiel Nachtdienste und Dienste an Sonn- und Feiertagen. Hier kannst du, wie Rosi auch, mit nur wenigen Diensten relativ viel verdienen. Denn lohnsteuerfreie Zuschläge, darfst du im Minijob zusätzlich zu den 450 Euro verdienen. Rosi hat zwar die Verdienstgrenze überschritten. Allerdings werden die 90,00 Euro Sonntagszuschlag nicht zum Verdienst gezählt, da sie lohnsteuerfrei sind.
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Achtung: Samstagszuschläge gehören nicht zu den lohnsteuerfreien Zuschlägen. Sie dürfen nicht zur Verdienstgrenze hinzugezählt werden.
Was passiert, wenn du im Minijob als Altenpfleger die Verdienstgrenze überschreitest
Wenn du in deinem Minijob einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro hast, darfst du in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro verdienen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich dein Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt deine Tätigkeit ein Minijob. In diesen Ausnahmefällen darfst du auch weit mehr als 5.400 Euro verdienen. Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung.
Verdienst du dagegen regelmäßig und vorhersehbar (zum Beispiel saisonale Mehrarbeit) über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig.
Gute Chancen auf einen Minijob als Altenpfleger
Die Altenpflege gehört in Deutschland zu den größten Dienstleistungsbranchen. Auch sind Fachkräfte in der Altenpflege heiß begehrt. Damit sehen deine Perspektiven auf einen gut bezahlten Minijob als Altenpfleger hervorragend aus.
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- ein attraktiver Stundenlohn je nach Flexibilität und Berufserfahrung
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