Minijob in der Altenpflege – höherer Verdienst ab 01. Oktober

Immer mehr Altenpfleger arbeiten im Zweitjob. Ab Oktober steigt die Verdienstgrenze von den bisherigen 450 Euro auf satte 520 Euro pro Monat. Wir erklären dir, wie sehr sich ein Minijob in der Altenpflege lohnt und was Du und dein Arbeitgeber unbedingt beachten müsst.

Minijob in der Altenpflege - höherer Verdienst ab 01. Oktober

Voraussetzungen für einen Minijob in der Altenpflege

Damit du im Minijob in der Altenpflege arbeiten kannst, musst du eine Ausbildung zum Altenpfleger (m/w/d), eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann erfolgreich abgeschlossen haben.

Außerdem benötigst du eine große Bereitschaft zur Flexibilität und zur Arbeit im Schicht- und Wochenenddienst – genauso, wie auch für deinen Hauptjob in der Altenpflege. Denn auch im Minijob in der Altenpflege ist Flexibilität gefragt. Außerdem solltest du bereit dafür sein, dich in neue Strukturen, Prozesse und eine unter Umständen gänzlich neue Arbeitsorganisation einzuarbeiten.

So hoch ist die Verdienstgrenze bei einem Minijob ab dem 01. Oktober

Im Minijob in der Altenpflege konntest du bislang regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro dazu verdienen. Ab dem 1. Oktober 2022 ändert sich diese Minijobgrenze. Dann kannst du bis zu 520 Euro im Monat und bis zu 6.240 Euro im Jahr verdienen. Überschreitest du diese Verdienstgrenze, hast du keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, auf welches dann Steuern und Sozialabgaben abzuführen sind.

Sonderzahlungen zählen zum Verdienst

Behalte unbedingt einmalige Zahlungen bzw. Jahressonderzahlungen, wie zum Beispiel das Weihnachts- oder Urlaubsgeld im Blick. Diese zählen zum Verdienst deines Minijobs in der Altenpflege dazu. Übersteigt dieser durch die Sonderzahlungen die jährliche Grenze von 6.240 Euro, handelt es sich bereits ab Beschäftigungsbeginn um keinen Minijob.

Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst

Hast du steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu Deinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören beispielsweise einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge. Damit bleibt deutlich mehr Netto übrig und die 520-Euro-Grenze ist mit nur etwa zwei Nachtdiensten im Monat schon beinahe erreicht.

Erlischt eine bereits erteilte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

Nein, ein bereits für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis abgegebener Befreiungsantrag behält seine Wirkung.

Deshalb lohnt sich ein Minijob in der Altenpflege

Viele deiner Kolleginnen und Kollegen arbeiten bereits im Minijob in der Altenpflege. Einige haben sogar den Stellenumfang ihrer Hauptbeschäftigung reduziert, um im Minijob auf eine einfache Weise gutes Geld dazuverdienen zu können. Klar, denn hier werden weder Steuern noch Sozialabgaben vom Verdienst abgezogen. Deshalb bleibt im Vergleich zur Hauptbeschäftigung am Monatsende prozentual deutlich mehr Netto übrig, nämlich genauso viel, wie du Brutto verdienst. Lediglich dein Arbeitgeber zahlt Beiträge, damit du unfallversichert bist.

Beispiel: Rosi arbeitet bei anbosa als Altenpflegerin im Minijob. Sie verdient 26,00 Euro pro Stunde. Sie arbeitet exakt ein Wochenende im Monat und zwar im Frühdienst von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Sie verdient am Samstag damit 256,75 Euro (8 × 26,00 Euro = 208,00 Euro) + (48,75 Euro (1,5 Stunden Samstags-Zuschlag in Höhe von 25 Prozent ab 13:00 Uhr). Am Sonntag mit 50 % Zuschlag auf den vollen Stundenlohn verdient Rosi sogar 270,00 Euro (8 × 26,00 Euro = 208,00 Euro + 104 Euro Sonntags-Zuschlag). Rosi verdient damit an einem Wochenende 526,75 Euro steuerfrei.

In finanzieller Hinsicht sind also solche Dienste interessant, die zuschlagspflichtig sind, wie zum Beispiel Nachtdienste und Dienste an Sonn- und Feiertagen. Hier kannst du, wie Rosi auch, mit nur wenigen Diensten relativ viel verdienen. Denn lohnsteuerfreie Zuschläge, darfst du im Minijob zusätzlich zu den 520 Euro verdienen. Rosi hat zwar die Verdienstgrenze überschritten. Allerdings werden die 104 Euro Sonntagszuschlag nicht zum Verdienst gezählt, da sie lohnsteuerfrei sind.

Achtung: Samstagszuschläge gehören nicht zu den lohnsteuerfreien Zuschlägen. Sie dürfen nicht zur Verdienstgrenze hinzugezählt werden.

Was passiert, wenn du im Minijob in der Altenpflege die Verdienstgrenze überschreitest?

Wenn du in deinem Minijob einen Jahresverdienst bis 6.240 Euro hast, darfst du in einzelnen Monaten auch mehr als 520 Euro verdienen. Übersteigt der Jahresverdienst 6.240 Euro, weil sich dein Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 520 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt deine Tätigkeit ein Minijob. In diesen Ausnahmefällen darfst du auch weit mehr als 6.240 Euro verdienen. Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung.

Verdienst du dagegen regelmäßig und vorhersehbar (zum Beispiel saisonale Mehrarbeit) über 520 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig.

Gute Chancen auf einen Minijob in der Altenpflege

Die Altenpflege gehört in Deutschland zu den größten Dienstleistungsbranchen. Auch sind Fachkräfte in der Altenpflege heiß begehrt. Damit sehen deine Perspektiven auf einen gut bezahlten Minijob in der Altenpflege hervorragend aus.

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Das erwartet dich bei anbosa im Minijob als Altenpfleger (m/w/d):

  • ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle
  • einen Wunschdienstplan und Dienstplansicherheit
  • Stundenlohn: 25,00 € – 27,00 € je nach Arbeitsmodell und Berufserfahrung
  • attraktive Zuschläge auf den vollen Stundenlohn! für Samstagsarbeit (25%), Nachtarbeit (25%), Sonntagsarbeit (50%), Feiertagsarbeit (100%)
  • Urlaubs und Weihnachtsgeld
  • bis zu 30 Urlaubstage bei komplett freier Urlaubsplanung
  • eine individuelle Betreuung mit Herz, Verstand und immer partnerschaftlich auf Augenhöhe
  • individuelle Fort- und Weiterbildungen
  • schicke Arbeitsbekleidung

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