Pflegekraft in der Zeitarbeit – auf den Benefit kommt es an
Benefits – also berufliche Zusatzleistungen – sind in der Zeitarbeit ein beliebtes Instrument der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung. Und: sie werden immer populärer. Benefits können die Zufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Beliebtheit von Arbeitgebern steigern. Doch Vorsicht – nicht jeder Benefit macht Sinn und führt zum gewünschten Ziel. Nämlich mehr Geld am Monatsende übrig haben. Wir verraten dir, welche Benefits gut sind und welche sich für eine Pflegekraft in der Zeitarbeit nicht lohnen.
Was sind Benefits eigentlich?
Benefits, auch “Fringe Benefits” genannt oder “Zusatzleistungen”, sind ergänzende Leistungen, die zusätzlich zum Gehalt oder Lohn vom Arbeitgeber gewährt werden. Sie sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen oder geldwerte Vorteile, die den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bereichern. Zu diesen Einnahmen zählen Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge, die in Geld oder Geldeswert nach § 8 Abs. 1 EStG bestehen. Damit gehört der Wert eines Sachbezugs bei einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Bleibt er unter 44 Euro monatlich, wird der Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG nicht zum Arbeitslohn gezählt (Freigrenze).
Als Pflegekraft in der Zeitarbeit profitierst du in der Regel von besseren Konditionen
Wer als Pflegekraft in der Zeitarbeit tätig ist, kennt die Vorzüge in diesem Arbeitsmodell:
- großer Gestaltungsspielraum und Mitbestimmung bei der Dienstplanung,
- verlässliche und ausreichend lange Ruhephasen,
- bessere Work-Live-Balance,
- überdurchschnittliches Gehalt und
- jede Menge Benefits.
Doch wer noch keine Erfahrungen mit Benefits gesammelt hat und sich für die Beschäftigung als Pflegekraft in der Zeitarbeit bei einem Personaldienstleister interessiert, steht meist vor der Frage, welche Zusatzleistungen sind die richtigen für mich? Und, lohnen sie sich wirklich? Im Folgenden findest du die in der Zeitarbeit Pflege gewöhnlich gewährten Benefits.
Pflegekraft in der Zeitarbeit – übliche Benefits
Dass sich die Arbeit als Pflegekraft in der Zeitarbeit lohnt, hat sich herumgesprochen. Doch nicht nur das durchschnittlich 30 Prozent höhere Gehalt und zufriedenstellende Arbeitsbedingungen machen den Wechsel leicht, sondern vor allem auch die Benefits, die es “oben drauf” gibt. Sie machen sich am Ende des Monats im Portemonnaie bemerkbar. Aber ist das wirklich so? “Jein”. Einige Benefits sind tatsächlich gut für dich, andere wiederum nicht.
Betriebliche Altersvorsorge
Viele Menschen streben nach Individualität und Freiheit. Dennoch braucht jeder Mensch auch ein Gefühl der Sicherheit – wie sie etwa durch die betriebliche Altersvorsorge geschaffen wird. Steuerfreie Zukunftssicherungen, wie die betriebliche Altersvorsorge bilden seit vielen Jahren einen Klassiker unter den Zusatzleistungen. Dabei baut eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zusätzlich zur staatlichen Rente eine weitere Altersvorsorge auf. Diese bekommt er dann bei Renteneintritt monatlich ausgezahlt oder entscheidet sich für eine Einmalauszahlung.
Betriebliche Krankenversicherung
Eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter goldwert. Anders als die betriebliche Altersvorsorge, kommen sie sofort in den Genuss der Versicherungsleistung. Dieser Benefit ist gänzlich lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Mit einer Betrieblichen Krankenversicherung erhalten Begünstigte eine verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, zum Beispiel durch schnellere Facharzttermine, Chefarztbehandlung, Versorgung im Einzelzimmer und Videosprechstunde. Wer im Gesundheitswesen tätig ist, kennt die Vorzüge einer Kompfortstation und wünscht sie auch für sich.
Dienstwagen zur privaten Nutzung
Mit einem Dienstwagen zur privaten Nutzung locken heute viele Personaldienstleister neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Grundsätzlich ist ein Dienstwagen auch eine gute Sache, wäre da nicht die 1-Prozent-Regelung und die Nachweispflicht bei der privaten Nutzung. Und die ist nicht immer attraktiv und führt zu einem bösen Erwachen am Monatsende, denn: die Nutzung des Dienstwagens bringt einen teils hohen geldwerten Vorteil mit sich und muss nach dem deutschen Steuerrecht versteuert werden. Hierbei gilt: nur der privat genutzte Anteil des Dienstwagens wird versteuert. Die Steuerberechnung ist nach der Pauschalierungs- oder nach der Nachweismethode möglich. Hier erfährst du mehr und findest auch einen Firmenwagenrechner. Aber nicht nur in Sachen Steuerrecht ist ein Dienstwagen eher ungünstig, er schafft vor allem Missgunst und Unmut bei festangestellten Kolleginnen und Kollegen, die keinen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhalten.
Dienstfahrrad zur privaten Nutzung
Dienstfahrräder erhöhen genauso wie Dienstautos deine Mobilität als Pflegekraft in der Zeitarbeit. Fahrräder minimieren hingegen deutlicher die privaten Ausgaben von Beschäftigten, da sie in der Anschaffung deutlich preiswerter sind, als Dienstwagen. Das wiederrum führt zu einer geringeren finanziellen Eigenbelastung bei Arbeitnehmern. Dienstfahrräder machen immer nur dann Sinn, wenn die Einsatzorte einer Arbeitehmerin oder eines Arbeitnehmers mit dem Fahrrad gut erreichbar sind. Ganz nebenbei sind Firmenfahrräder eine gesunde und umweltgerechte Alternative zum Auto.
Jobticket
Eine weitere Alternative zum Auto ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrsnetzes. Dafür finanziert der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden bspw. ein Monatsticket. Das sogenannte Jobticket ist sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist dabei: die Fahrten finden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte statt und alle weiteren Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Ausdrücklich nicht eingeschlossen sind Taxi-Fahrten und Flüge.
Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätten können aber ohnehin vom Arbeitnehmer mit der Einkommenssteuererklärungen als Werbungskosten geltend gemacht werden und zwar ab dem 1. Kilometer! Stichworte: Pendlerpauschale und Entfernungspauschale. Einen echten Vorteil bietet dieser Benefit deshalb nicht.
Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Finanzielle Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind ein durchaus beliebter Benefit, der ausschließlich Mitarbeitenden mit Kindern zu Gute kommt. Er ist immer dann sinnvoll, wenn im Bundesland der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers Kita-Beiträge anfallen. Die meisten deutschen Bundesländer finanzieren die Kita-Beiträge ab einem bestimmten Alter der Kinder und abhängig vom Einkommen der Eltern zu 100 Prozent aus Landesmitteln. Eine Übersicht zu den Kita-Beiträgen in den einzelnen Bundesländern findest du hier. Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind, wenn überhaupt, nur für einen kurzen Zeitraum ein echter Nutzen.
Einkaufsgutscheine, Bonuskarten und Geschenkgutscheine
Viele Arbeitgeber in der Arbeitnehmerüberlassung zahlen zusätzlich zum Einkommen einen bestimmten Betrag, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Einkaufen und Tanken verwenden können. Wählt der Arbeitgeber den richtigen Anbieter aus, kann der Mitarbeiter nahezu überall, das monatliche Guthaben einlösen oder es alternativ über viele Monate hinweg ansparen, um sich eine größere Anschaffung zu leisten. Voraussetzung ist, dass der Gutschein bzw, der monatliche Betrag an eine Sachleistung gebunden ist. Eine Erstattung oder Ausbezahlung von Geldbeträgen ist ausgeschlossen. Bonuskarten sind ein echter Benefit. Das monatliche Guthaben sollte für Einkäufe im Supermarkt und das Tanken verwendet werden können. Damit bleibt am Monatsende tatsächlich mehr Geld im Portemonnaie übrig! Zusätzlich zu Bonuskarten haben sich Geschenkgutscheine, etwa in Form von Kinogutscheinen oder Amazon-Gutscheinen etabliert. Für diese Zusatzleistungen gelten die selben Voraussetzungen wie für Bonuskarten.
Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien
Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien zählen zu den Benefits. In der Zeitarbeit müssen das Weihnachts- und Urlaubsgeld ohnehin von den meisten Zeitarbeitsfirmen gezahlt werden, denn sie sind feste Bestandteile im Tarifvertrag. Aus diesem Grund können Sie in der Zeitarbeit Pflege streng genommen, nicht zu den Benefits gezählt werden. Prämien sind dagegen aber tatsächlich zusätzliche Arbeitgeberleistungen. Sie müssen genauso wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld voll versteuert werden, sobald sie den Freibetrag übersteigen.
Diensthandys
Relativ verbreitet sind auch Diensthandys in der Zeitarbeit für Pflegekräfte. Diensthandys zählen zu den technischen Benefits. Die Geräte können in der Regel nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt werden. Vorsicht gilt hier nur in Sachen ständiger Erreichbarkeit. Mit einem Diensthandy fühlt man sich eher verpflichtet, den Anruf vom Arbeitnehmer anzunehmen. Denn der hat das Diensthandy schließlich finanziert.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Auch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zählen zu den Benefits. So kann sich der Arbeitgeber beispielsweise an den Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio beteiligen und dir dafür einen steuerfreien Sachbezug gewähren. Der regelmäßige Besuch eines Fitnessstudios trägt dazu bei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesünder werden. Sport ist nicht nur für den Körper gut, sondern auch für Geist und Seele.
Auch betriebliche Gesundheitspräventions-Programme oder Team-Sport können sich gut auf die Gesundheit und das Arbeitsklima auswirken. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind eher wenig stark verbreitet.
Fort und Weiterbildungen
Fort- und Weiterbildungen, die Teilnahme an Workshops und Besuche von Messen und Veranstaltungen innerhalb der eigenen Branche können nicht nur die Kenntnisse, sondern vor allem auch die Zufriedenheit von Beschäftigten und Arbeitgebern vergrößern. Wohlbemerkt: es muss klar sein, dass die Weiterbildung direkt für den Job anwendbar ist.
Benefits oder Gehaltserhöhung?
Im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung haben Zusatzleistungen manchmal einen größeren Nutzen für den Arbeitnehmer, da sie im Idealfall an die individuellen Bedürfnisse angepasst wurden. Oftmals drücken Benefits mehr Wertschätzung und Respekt aus als eine finanzielle Gehaltsspritze. Eine großzügige Urlaubsplanung für den Weltreise-Traum des Arbeitnehmers oder eine Benefitskarte zum Einkaufen und Tanken können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter manchmal viel glücklicher machen. Die Frage ist immer: Passen die angebotenen Benefits auf meine individuellen Bedürfnisse und Werte und bieten sie mir damit tatsächlich einen Mehrwert?
Diese Benefits bietet anbosa
Als Pflegekraft in der Zeitarbeit profitierst du bei anbosa von vielen verschiedenen Benefits, die glücklich machen, zum Beispiel:
- Bonuskarte mit bis zu 40 Euro monatlich zum Shoppen und Tanken
- betriebliche Altersvorsorge
- attraktive Zulagen auf den Stundenlohn
- diverse Prämien (Einspringprämie, Treueprämie, Mitarbeiter werben Mitarbeiter-Prämie)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Einen vollständigen Überblick zu unseren Zusatzleistungen findest du hier.
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