SARS-CoV-2 Hilfe für Solo-Selbstständige

Liebe Selbstständige,

in Deutschland gibt es etwa fünf Millionen Selbstständige – auch in der Pflege. Pflegekräfte sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt an Covid-19 zu erkranken. Im Falle einer Erkrakung müssen auch sie sich in Quarantäne begeben. Doch anders als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Pflegekräfte, erhalten Selbstständige keine Entgeltersatzleistungen von einem Arbeitgeber. Sie müssen von ihren Rücklagen leben und gleichzeitig die laufenden Kosten bedienen. Auch könnten infolge der Corona-Krise Aufträge gekündigt werden.  Für einige könnte das existenzbedrohend sein.

Das hat die Bundesregierung erkannt und stellt Nothilfen in der Coronakrise für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen bereit: insgesamt sollen 40 Milliarden Euro fließen. Das Hilspaket soll am kommenden Montag vom Bundestag beschlossen werden.

Die ersten Bundesländer bieten bereits eigene Unterstützungen an (siehe Tabelle). Je nach Bundesland gibt es direkte Zuschüsse, Darlehen oder andere Unterstützungsangebote.

Zuschüsse und Hilfen nach Bundesland
Bundesland Informationen
Baden-Württemberg Etablierte Programme zur Unterstützung betroffener Unternehmen
Bayern Nicht zurückzuzahlende Zuschüsse
Berlin Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen (Investitionsbank Berlin)
Brandenburg Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
Bremen Steuererleichterungen beim Finanzamt für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige (Corona Task Force Bremen)
Hamburg
Hessen Steuerstundungen, sicherheitsfreie Darlehen für Selbstständige
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Zuschüsse für Kleinstunternehmen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen Zinslose Darlehen für Kleinstunternehmen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen Soforthilfeprogramm als Entschädigung für Klein- und Kleinstunternehmen geplant

Wer die Soforthilfe beantragen möchte, muss eidesstattlich versichern,

… dass die eigene wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist, weil

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind oder
  • die Umsätze im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als halbiert sind oder
  • die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt wurden oder
  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z. B. Mieten, Kredite, Leasingraten).

Weitere Informationen, Beratungsangebote für Selbstständige und einen Podcast gibt es auf Firmenhilfe.de.

Bitte beachte, dass wir selbst keine Beratung anbieten.