Liebe Mitarbeiterin,
Lieber Mitarbeiter,

aktuell sind weltweit mittlerweile mehr als 4.500 Infektionen mit dem neuen Coronavirus (Virus 2019-nCoV) bestätigt. Der chinesischen Regierung zufolge stieg die Zahl der Todesopfer in dem Land auf mindestens 106. Es war nur eine Frage der Zeit, bis das neuartige Corona-Virus Deutschland erreicht.

Heute, am 28. Januar 2020 ist es soweit – eine bayrische Behörde hat die erste Infektion mit dem Coronavirus in Deutschland bestätigt. Die Gefahr für die deutsche Bevölkerung durch das Virus ist jedoch gering. Mit einem Import einzelner Fälle nach Deutschland muss jedoch weiterhin gerechnet werden.

Als Dienstleister im Gesundheitswesen liegt uns natürlich die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders am Herzen. Um dich zu schützen, solltest du diese Hygienemaßnahmen (Quelle: Robert Koch Institut) konsequent einhalten:

Bei Verdachtsfällen:

Im Falle von Verdachtsfällen wird zunächst ein Vorgehen zur Prävention der Übertragung durch Tröpfchen empfohlen – hierzu gehören das Tragen eines mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes mit korrektem Sitz vom Patienten (sofern toleriert), die Unterbringung in einem Isolierzimmer möglichst mit Vorraum/Schleuse, wenn dies nicht möglich ist in einem Einzelzimmer mit eigener Nasszelle, und zusätzlich vom Personal die Verwendung von Schutzkleidung, Schutzbrille, mindestens FFP2-Masken als Atemschutz und Handschuhen neben der konsequenten Einhaltung der Basishygienemaßnahmen.

Bei bestätigten Fällen:

Handelt es sich um einen mittels Labordiagnostik bestätigen Fall einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus werden Maßnahmen empfohlen gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom (SARS).

Dies beinhaltet unter anderem die Isolierung in einem Isolierzimmer mit Vorraum/Schleusenfunktion und ebenfalls die Verwendung von mindestens FFP2-Masken als Atemschutz. Sofern in den Patientenräumen eine raumlufttechnische Anlage betrieben wird, über die eine Verbreitung von Luft auf andere Räume möglich ist, ist diese abzustellen.

Diesbezüglich wird auch auf die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut zur “Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten” verwiesen. Dort sind im Kapitel 3 die erweiterten, über die Basishygiene hinausgehende Maßnahmen aufgeführt, sowie in der Tabelle 1 die empfohlenen Maßnahmen bei Erkrankungen mit Coronaviren. Wir haben die wichtigsten Regeln hier in Kürze für dich zusammengefasst:

  • Händehygiene
    • Durchführung der Händedesinfektion vor und nach direktem Kontakt mit dem Patienten, vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontamination (Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten), nach Kontakt mit der Patientenumgebung, sowie nach Ablegen von Einmalhandschuhen (siehe auch entsprechende Empfehlung der KRINKO)
  • Barrieremaßnahmen:
    • Tragen nicht-steriler Einmalhandschuhe, wenn die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes mit Blut, Sekreten, Exkreten oder wahrscheinlich kontaminierten Flächen besteht
    • Tragen einer Schürze oder eines Schutzkittels, um Arbeitskleidung bei Eingriffen oder Pflegemaßnahmen vor direktem Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten oder mit anderen kontaminierten Materialien zu schützen
    • Tragen von Mund-NasenSchutz und Schutzbrille oder eines Gesichtsschutzschildes, wenn mit Verspritzen von Blut oder Sekreten zu rechnen ist
  • Flächendesinfektion:
    • Aufbereitung von Risikoflächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt mindestens täglich so, dass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht; bei sichtbarer Kontamination muss die Aufbereitung sofort erfolgen (siehe auch entsprechende Empfehlung der KRINKO)
  • Aufbereitung von Medizinprodukten:
    • Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend den Empfehlungen der KRINKO und des BfArM „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (siehe entsprechende Empfehlung)
  • Abfallentsorgung:
    • Abfallentsorgung entsprechend der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  • Bettenhygiene und Bettwäsche:
    • Jedem Patienten bei stationärer Aufnahme ein desinfizierend aufbereitetes, mit desinfizierten Inletts und sauberer Wäsche bezogenes Bett zur Verfügung zu stellen
    • Die Wäsche bei sichtbarer Verunreinigung sofort zu wechseln
  • Wäscheentsorgung, -aufbereitung und -versorgung und Bekleidung für Personal und Patienten:
    • Gebrauchte und kontaminierte Wäsche so zu sammeln und zu transportieren, dass von ihr keine Infektions- oder Kontaminationsgefahr ausgeht
    • Wäsche so aufzubereiten und zu lagern, dass sie dem Patienten sauber, keimarm und frei von Rückständen zur Verfügung gestellt wird
    • Jegliche Aufbereitung von Wäsche aus medizinischen Einrichtungen mit desinfizierenden, regelmäßig überprüften Verfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit durchzuführen
  • Umgang mit Geschirr:
    • Jedem Patienten Speisen und Getränke auf bzw. in sauberem und keimarmen (desinfiziertem) Geschirr zu reichen
  • Aufklärung und Schulung von Patienten und deren Besuchern:
    • Patienten und deren Besucher zu persönlichen Maßnahmen der Hygiene aufzuklären
  • Art der Unterbringung:
    • Patienten, von denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko ausgeht in Einzelzimmern zu behandeln

Bitte beachte unbedingt die oben aufgezählten Hygienemaßnahmen. Steht dir persönliche Schutzausrichtung im Entleihbetrieb mit Verdachts- oder bestätigten Coronavirus-Fällen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, nimm bitte sofort Kontakt mit uns auf.

Dein anbosa-Team