Steuererklärung 2021: Jetzt Vorteile als Pflegekraft in der Zeitarbeit sichern

Ob Verpflegungsmehrauwand, Reisekosten oder Arbeitskleidung. Wir erklären dir, welche Ausgaben du als Pflegekraft in der Zeitarbeit mittels der Steuererklärung 2021 absetzen kannst.

Steuererklärung 2021: Jetzt Vorteile als Pflegekraft in der Zeitarbeit sichern

Als Zeitarbeitskraft bist du in verschiedenen Kundenbetrieben und Arbeitsorten beschäftigt. Das bringt steuerliche Vorteile für dich mit, die du als Werbungskosten absetzen kannst.

Arbeitsmittel/Berufsbekleidung: Kauf und Reinigungskosten

In deinem Job als Pflegekraft in der Zeitarbeit bist du auf Arbeitsmittel, zu denen auch die Berufsbekleidung gehört, angewiesen. Du kannst sowohl die Kosten für die Anschaffung, als auch die Reinigung und Aufbereitung steuerlich geltend machen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Arbeitsmittel-Pauschale

Am einfachsten setzt du deine Arbeitsmittel mit der „Arbeitsmittel-Pauschale“ ab. Du kannst 110 Euro geltend machen. Trage dazu in Anlage N:46 die Arbeitsmittel-Pauschale ein. Reiche unbedingt aussagekräftige Belege ein, um nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um Arbeitskleidung bzw. Arbeitsmittel handelt (Kaufbeleg). Zu den typischen Arbeitsmitteln zählen auch all diese Dinge, die du für deinen Job benötigst:

  • Fachliteratur (Zeitschriften, Bücher)
  • Instrumente (Stethoskop)
  • Smartphone, Laptop, USB-Stick,
  • Schreibtisch, Bürostuhl und Büroausstattung
  • Büromaterial, wie zum Beispiel Stifte, Druckerpapier und Drucker­patrone

Für die Anerkennung der gesamten Kosten ist entscheidend, dass die angegebenen Arbeits­mittel über­wiegend – zu mindestens 90 Prozent – beruflich genutzt werden.

Liegen die Anschaffungskosten für deine Arbeitsmittel und die Reinigungskosten deiner Berufsbekleidung über 110 Euro? Dann lohnt es sich, ein wenig zu rechnen.

2. Genaue Berechnung

Sowohl das professionelle Reinigen in einer Reinigung als auch das Waschen Zuhause lassen sich als Werbungskostenabzug problemlos steuerlich absetzen. Gibst du deine Berufsbekleidung in die Reinigung, reichst du einfach alle Belege ein und kannst die gesamten Ausgaben absetzen.

Beim Waschen in der eigenen Waschmaschine Zuhause sind die Kosten pro Waschgang zu ermitteln. Repräsentative Daten sind bspw. von Verbraucherverbänden oder Herstellern von Waschmaschinen zu entnehmen (FG Nürnberg, Urteil v. 14.10.2014, Az. 7 K 1704/13). Für einen Waschgang entstehen so Kosten zwischen ca. 0,75 € bis 1,20 €.

Gehen wir einmal davon aus, dass du im Jahr abzüglich Urlaub und Krankheit auf 47 Arbeitswochen kommst und auch, dass du einmal pro Woche 5 kg Berufskleidung wäscht. Die Formel (Beispiel) dafür lautet bei Kosten i. H. v. 1,00 Euro pro Waschgang und Jahr:

5 kg Wäsche x 1,00 €/kg x 47 Waschgänge = Werbungskostenabzug 235 Euro

Reinigungskosten sind übrigens nur dann abziehbar, wenn „typische“ Berufskleidung gereinigt wird (keine Jeans und T-Shirts).

Du kannst neben den Kosten für das Waschen deiner Berufsbekleidung auch die Kosten für das Trocknen mit einem Wäschetrockner und das Bügeln absetzen.

Bildungs­kosten

Sofern ein beruflicher Zusammen­hang vorliegt, kannst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ausgaben für deine Fort- oder Weiterbildung als Werbungs­kosten absetzen. Das gilt aber nur für Aufwendungen, die nicht von deinem Arbeit­geber über­nommen werden. Sofern die Weiterbildungs­kosten zusammen mit anderen Werbungs­kosten über 1.000 Euro liegen, lohnt sich eine detaillierte Auflistung. Das Finanz­amt berück­sichtigt andernfalls bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auto­matisch eine Werbungs­kostenpauschale von 1.000 Euro.

Entfernungspauschale

Für den Weg zum Einsatzort und zurück entstehen Fahrtkosten. Als Zeitarbeitskraft bekommst du für jeden gefahrenen Kilometer von deinem Wohnort zum Einsatzort und vom Einsatzort zum Wohnort:

  • 30 Cent bis zum 20. Kilometer und
  • 35 Cent ab dem 21. Kilometer zurück, sofern du mit dem eigenen PKW fährst.

Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob du mit dem eigenen PKW, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit deinem Fahrrad gefahren bist. Die mögliche Fahrtkostenerstattung kannst du als Zeitarbeitskraft so berechnen:

gefahrene Kilometer zur Arbeitsstätte und zurück x gesetzliche Kilometerpauschale.

Zur Berechnung der Entfernungspauschale verwendest du einfach dein Fahrtenbuch. Teile die Summe deinem Finanzamt mit (Anlage N:31-35) oder deiner Steuerberaterin beziehungsweise deinem Steuerberater. Falls du nicht rechnen möchtest, kannst du eine Entfernungspauschale von bis zu 4.500 Euro pro Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Diese Grenze darf überschritten werden, wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gefahren bist. In diesem Fall solltest du alle gesammelten Tickets als Belege einreichen, sobald du dazu aufgefordert wirst.

Verpflegungsmehraufwand (VMA)

Als Zeitarbeitskraft steht dir bei einer Abwesenheit

  • zwischen 8 und 24 Stunden: 14 Euro und
  • mehr als 24 Stunden: 28 Euro zu.

Damit du den exakten VMA berechnen kannst, erhältst du von deinem Arbeitgeber eine Übersicht deiner Einsätze im Jahr 2021. Unseren Mitarbeitenden haben wir diese Übersichten bereits zugesendet. Reiche die Übersichten zusammen mit deiner Einkommenssteuererklärung (Anlage N:52-54) bei deinem zuständigen Finanzamt ein oder leite sie an deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater weiter.

Werbungskosten allgemein

Diese Kosten solltest du bei deiner Steuererklärung nicht vergessen, denn auch sie fallen in die Rubrik Werbungskosten:

  • Kontoführungsgebühren
  • Portokosten für das Zusenden deiner Zeitnachweise an den Arbeitgeber

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Steuererklärung 2021. Bitte beachte: dieser Beitrag stellt keine steuerrechtliche Beratung dar.