Tschüß Soli! Mehr Netto als Pflegekraft in der Zeitarbeit!
Seit Jahresanfang fällt für die Mehrheit aller Pflegekräfte und anderen Steuerzahler der Soli weg. Das lohnt sich besonders für Pflegekräfte in der Zeitarbeit. Unterm Strich bleibt deutlich mehr Netto übrig. Warum, wieviel Geld du sparst und welche Besonderheiten zu beachten sind, erzählen wir dir hier.
Warum ein Soli?
Mit dem Solidaritätszuschlag (Soli), den fast jeder von uns zusätzlich zur Einkommensteuer zahlen musste, wurde der Aufbau Ost finanziert. Wie alle Steuereinnahmen sind und waren auch die Einnahmen aus dem Soli nicht zweckgebunden. Sie fließen in den Bundeshaushalt ein und wurden nicht eins zu eins in den Aufbau Ost investiert. Übrigens wird der Soli seit 1998 in unveränderter Höhe erhoben: 5,5 Prozent der jeweiligen Lohnsteuer.
Rückführung des Soli ab 2021
Am 14. November 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Damit fällt – beginnend mit Januar 2021 – für geschätzt 90 Prozent der ehemaligen Soli-Zahler die Abführung des Solidaritätszuschlags komplett weg.
Rückführung heißt, die Grenzbeträge, bis zu denen auf die Lohnsteuer kein Soli erhoben wird, wird angehoben. Ab 2021 erfolgt die Anhebung der Grenzbeträge (Lohnsteuer) so:
- für Ehegatten bzw. Personen in der Steuerklasse III auf 33.912 Euro im Jahr und
- in allen übrigen Fällen auf 16.956 Euro im Jahr.
Das bedeutet, dass du bis zu einer monatlichen Lohnsteuer i. H. v. 1.413 Euro bzw. 2.826 Euro in der Steuerklasse III keinen Soli zahlst. Das dürfte auf die allermeisten Pflegekäfte zutreffen.
Pflegekraft in der Zeitarbeit – soviel mehr bleibt durch den Soli-Wegfall unterm Strich
Wieviel “mehr” von deinem Lohn durch den Wegfall des Soli am Ende übrig bleibt, ist abhängig von deinem Lohn und kann mit dem Soli-Rechner ermittelt werden.
Da dein Lohn als Pflegekraft in der Zeitarbeit deutlich höher ist, als der deiner Kolleginnen und Kollegen in Festanstellung, ist klar. Und genau deshalb ist der Nettozuverdienst ebenfalls deutlich höher für dich als Pflegekraft in der Zeitarbeit.
In unserer Beispielrechnungen haben wir den Nettozugewinn einer Altenpflegerin in der Zeitarbeit berechnet und diesen mit der Ersparnis ihrer Kollegin in der Festanstellung verglichen.
Zeitarbeit
In Rechenbeispiel 1 legen wir einen durchschnittlichen Bruttolohn einer Altenpflegerin in der Zeitarbeit zu Grunde:
- Bruttolohn: etwa 4.000 Euro monatlich bzw. 48.000 Euro jährlich
- Ersparnis: etwa 52 Euro monatlich bzw. 620 Euro jährlich
Festanstellung
In Rechenbeispiel 2 legen wir einen durchschnittlichen Bruttolohn einer Altenpflegerin in der Festanstellung zu Grunde:
- Bruttolohn: etwa 2.800 Euro monatlich bzw. 33.800 Euro jährlich
- Ersparnis: etwa 29 Euro monatlich bzw. 345 Euro jährlich
Unterm Strich kannst du als Pflegekraft in der Zeitarbeit also nahezu doppelt so viel zurücklegen, wie vergleichbare Mitarbeitende in der Festanstellung.
Wegfall des Soli nicht bei jedem
Beim Lohnsteuerabzug bestehen zahlreiche Pauschalierungsmöglichkeiten. Sie gelten für beispielsweise kurzfristig und geringfügig Beschäftigte. Bei ihnen wird der Soli weiterhin in unveränderter Höhe auf die Pauschalsteuer erhoben. Minijobber zahlen einen Pauschalsatz von zwei Prozent, in dem der Solidaritätszuschlag bereits enthalten ist.
Auch für Besserverdiener ist weiterhin der Soli zu zahlen. Ab Januar 2021 gelten folgende Grenzen:
- Für Singles ab rund 73.000 Euro brutto jährlich. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Wer mehr verdient, zahlt den vollen Zuschlag.
- Für Paare ohne Kinder hängt die Freigrenze davon ab, ob beide verdienen oder nur einer.
- Bei einem Einkommen beträgt die Freigrenze etwa 136.000 Euro. Bis etwa 206.000 Euro muss der Soli teilweise gezahlt werden – darüber der volle Zuschlag.
- Wenn beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beitragen, kommt der Soli ab rund 147.000 Euro Bruttoeinkommen auf die Einkommensteuer drauf. Ab etwa 219.000 Euro brutto ist der volle Soli zu zahlen.
- Für Familien mit Kindern kommt es auf die Anzahl der Kinder an und inwieweit beide Partner zum Einkommen beitragen. Zum Beispiel muss bei einerFamilie mit einem Einkommen und zwei Kindern bei einem Jahresbrutto unter 151.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Beträgt das Einkommen bis zu 221.000 Euro, ist der Soli teilweise zu zahlen, darüber wird der volle Zuschlag fällig.
Wegfall des Soli kommt zur rechten Zeit
Die Abschaffung des Soli ist eine der größten Steuerentlastungen unserer Geschichte. Sie kommt zur richtigen Zeit und sie entlastet diejenigen, die es nötig haben. Mitten in der Pandemie, mit Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlust, bleibt Menschen mit einem kleinen und mittleren Einkommen mehr Geld.
Die jährliche Ersparnis ist bei Pflegkräften in der Zeitarbeit deutlich höher, verglichen mit Pflegekräften in der Festanstellung.
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