Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - anbosa

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Wir freuen uns außerordentlich darüber, dass die anbosa Personaldienstleistungen GmbH am 04. August 2020 die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur für Arbeit Kiel erhalten hat.

Hintergrund Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitgeber, die Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit oder Leiharbeit betreiben, benötigen in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gem. § 1 AÜG. Diese Erlaubnis kann gem. § 3 bzw. § 5 AÜG versagt oder widerrufen werden.

Eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wird zunächst für die Dauer von einem Jahr befristet ausgestellt. Innerhalb dieses Jahres stellen Prüfer der Bundesagentur für Arbeit fest, ob der jeweilige Personaldienstleister ordnungsgemäß gearbeitet hat – insbesondere bei den Lohnabrechnungen und den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen. War ein Personaldienstleister in drei aufeinander folgenden Jahren erlaubt tätig und kam es zu keinerlei Beanstandungen, kann die Prüfbehörde eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilen.

Mit anderen Worten: Wir haben alle gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen eingehalten und erfüllt. Damit dürfen unsere Mitarbeiter/innen, Auftraggeber/innen und externen Dienstleister noch mehr auf anbosa vertrauen.

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - anbosa

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung – anbosa

Danke

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die mit ihrer täglichen Arbeit und ständigen Konzentration zu diesem großartigen Ergebnis beigetragen haben: Vielen Dank!